Suche
Entfall Selbstbehalt Diebstahlschäden (CMR2a)
BBCMR2a
Selbstbehalt Diebstahlschäden Italien-Transporte
Bei Schäden, verursacht durch Diebstahl von Ladung aus Lastzügen oder Die
Nicht versicherte Fahrzeuge (CMR3)
BBCMR3
Einschluß von nicht versicherten Fahrzeugen
Transporte, die nicht unter dieser Polizze erfaßt sind, weil sie nicht mi
Prämienregulierung (CMR5)
CMR5
Artikel 12.1. CMR 81-95
Artikel 12.1. der Versicherungsbedingungen (CMR81-95) gilt ersatzlos gestrichen.
- Seite 1 von 1 -
1
Versicherungsbedingungen für den gewerblichen Güterverkehr mit LkW CMR (CMR81-95)
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
für den gewerblichen Güterverkehr mit LKW (CMR)
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung ist
a) im innerösterreichische
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
ALLGEMEINE ÖSTERREICHISCHE
TRANSPORTVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AÖTB 1988)
in der Fassung 1992
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des § 14 in diesen Bedingungen gleichgestell