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Besondere Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material (1984) BKM84 (BKM84)
schienengebundene Fahrzeuge.
2. Umfang der Haftung
Grundlage bilden die AÖTB 1988. In deren Ergänzung bzw. Abänderung deckt die Versicherung Schäden
entstanden durch
a) Unfall des [...] oder für die Erneuerung von Teilen des Fahrzeuges werden
Abzüge "neu für alt" vorgenommen, deren Höhe sich nach dem Alter und der Abnützung der
versicherten Sache richtet, mindestens jedoch:
Besondere Bedingung für die Kollektivunfallversicherung (UKOL2011)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2011
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils
g
Besondere Bedingung für die Kollektivunfallversicherung (UKOL2009)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2009
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils
g
Bes. Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL2008)
UNFALVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2008
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils
gü
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG 2003 (UKOL2003)
Unfallversicherung
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2003
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003) finden insoweit Anwendung, als i