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Brandschutzbeauftragter (F150)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F150
Brandschutzbeauftragter
Es gilt vereinbart, daß für die versicherte Betriebsanlage für die gesamte Vertrag
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DES BAUHERREN-, BAUUNTERNEHMER- UND
BAUHANDWERKERRISIKOS (BW1-95)
Art. 1 Art und Gegenstand der Versicherung:
Di
Brandschutzbeauftragter (F50) (F50)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F50
Brandschutzbeauftragter
Für die Bemessung des Risikonachlasses gilt als vereinbart, daß für die mit d
BW2-95 (BW2-95)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG
ZUR ABDECKUNG DER BAUUNTERNEHMERRISIKOS (BW2-95)
Art. 1 Art und Gegenstand der Versicherung:
Die Bauwesenversicherung ist
Besondere Bedingung für Jahresumsatzverträge BW-S6 (BW-S6)
BW-S6
BESONDERE BEDINGUNG FÜR JAHRESUMSATZVERTRÄGE
Ergänzend zu und/oder abweichend von den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden
- Allgemeinen Bedingungen für die