Suche
Grobe Fahrlässigkeit - Euro-Kasko (KA1135.13)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA1135.13
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer verzichtet bei Versicherungsfällen, die sich innerhalb Österreichs ereignen, auf de
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1001.13)
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG BESONDERE BEDINGUNG KH1001.13
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ELEKTROFAHRRÄDER (E-BIKES) OHNE BEHÖRDLICHE KENNZEICHEN
1. Für diesen Versicherungsvertrag ge
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (GaN-2010)
STURM GaN-2010
AUSSERGEWÖHNLICHE
NATUREREIGNISSE
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingunge
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO07)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Schaden-/Unfallversicherung
(Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form ange-
führt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
Elektrogeräte - Pauschalversicherung Versicherte Sachen (CS1101.12)
Elektrogeräte BESONDERE BEDINGUNG CS1101.12
Elektrogeräte-Pauschalversicherung - versicherte Sachen
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 1 der AEVB2009 gelten als versicherte