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Außenanlgen (Fe1121.24)
FEUER - Grundstückseinfriedungen und definierte Außenanlagen am
Grundstück - Fe1121.24
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugr
Raiffeisen Plus Leistungen Digital (RP1301.23)
bzw. die die Hard- und Software nicht
bestimmt war;
Artikel 10: Obliegenheiten
Als Obliegenheiten, deren Verletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung
Schutzengel Digital (KS1101.23)
bzw. die die Hard- und Software nicht
bestimmt war;
Artikel 10: Obliegenheiten
Als Obliegenheiten, deren Verletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung
Sach und BU - TIG/EC/AR - ergänzende Klauseln (TIG002.14)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem
Versicherungsgrundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder
Arbeitern wider besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die Sicherh [...] ersatzpflichtigen Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebs-
feuerwehren für deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden (gemäß jeweils
gültiger Feuerwehrtarifordnung) [...] Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (ausgenommen Wasch-, Koch- und Textil-
trocknungsgeräte) und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand innerhalb der
Anlage ausbricht.
(gilt für F)
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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2007.2)
medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Waren betroffene Körperteile oder
Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der
Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität [...] Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallsereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, ist im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des
Invaliditätsgrades, ansonsten [...] nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten ?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung