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OÖV-Premium (UN1080.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
OÖV-Premium ab 11 % (UN1081.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
OÖV-Plus (UN1084.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
OÖV-Plus ab 11 % (UN1085.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger