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Kompakt-Kasko (KA150)
schutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
bezeichnete Betrieb.
Artikel 2 Versicherte Gefahren
Als versicherte Gefahren gelten:
1. Brand; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet
(Schadenfeuer) [...] oder ionisierender Strahlung.
Zu den Punkten 3.1. bis 3.8. gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion
führen, gilt der dadurch entstehende Schaden als Sachschaden.
Zu den Punkten
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
Betrieb.
Artikel 2 Versicherte Gefahren
Als versicherte Gefahren gelten:
1. Brand; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft aus-
breitet [...] der Strahlung.
Zu den Punkten 3.1. bis 3.8. gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer
Explosion führen, gilt der dadurch entstehende Schaden als Sachschaden.
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
3. Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verläßt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
Nicht als Brand gilt daher und [...] gilt die Beschädigung oder die Zerstörung einer dem Betrieb
dienenden Sache durch
a) Brand, Blitzschlag oder Explosion,
b) Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen, deren [...] solchen Vorgängen außerhalb der betroffenen Maschinen, Apparate oder Einrichtungen entste-
hende Brand- oder Explosionsschäden sind jedoch Sachschäden im Sinne des Abs.2.
7. Unterbrechungen, deren
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
3. Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verläßt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
Nicht als Brand gilt daher [...] gilt die Beschädigung oder die Zerstörung einer dem Betrieb
dienenden Sache durch
a) Brand, Blitzschlag oder Explosion,
b) Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen, deren Teile [...] solchen Vorgängen außerhalb der betroffenen Maschinen, Apparate oder Einrichtungen entste-
hende Brand- oder Explosionsschäden sind jedoch Sachschäden im Sinne des Abs.2.
7. Unterbrechungen, deren