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EURO-TEILKASKO (KA131-06)
folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
Euro-Teilkasko (KA131) (KA131)
folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
Kompakt-Kasko (KA150)
schutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2003) (AFBUB2003)
bezeichnete Betrieb.
Artikel 2 Versicherte Gefahren
Als versicherte Gefahren gelten:
1. Brand; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet
(Schadenfeuer) [...] oder ionisierender Strahlung.
Zu den Punkten 3.1. bis 3.8. gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion
führen, gilt der dadurch entstehende Schaden als Sachschaden.
Zu den Punkten
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
Betrieb.
Artikel 2 Versicherte Gefahren
Als versicherte Gefahren gelten:
1. Brand; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft aus-
breitet [...] der Strahlung.
Zu den Punkten 3.1. bis 3.8. gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer
Explosion führen, gilt der dadurch entstehende Schaden als Sachschaden.