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Gebäudebestandteile - Schäden durch Anprall von KFZ (M4524) (M4524)
FEUER
Besondere Vereinbarung M4524
GEBÄUDEBESTANDTEILE - SCHÄDEN DURCH ANPRALL VON KRAFTFAHRZEUGEN
Schäden an versicherten Gebäudebestandteilen verursacht durch fremde
Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen (M4151) (M4151)
FEUER
BESONDERE BEDINGUNG M4151
Verpuffungsschäden
Schäden an oder durch Kachelöfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung der AFB mitversichert. Dar
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend (M2674) (M2674)
BESONDERE VEREINBARUNG M2674
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend
Versichert gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumm
Kurzfristige Sanierungsmaßnahmen (M3831) (M3831)
LEITUNGSWASSER KURZFRISTIGE
SANIERUNGSMASSNAHMEN (M3831)
In Erweiterung des Art. 3 (2.1) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Lei
Im Geschäft - Glasversicherung (IG-G-03) (IG-G-03)
IM GESCHÄFT-GLASVERSICHERUNG (IG-G-03)
1. Die Oberösterreichische Versicherung AG gewährt erweiterten Versicherungs-
schutz gegen die versicherten Gefahren und Schäden gemäß Art.