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Verkaufspreis als Versicherungswert (L194) (L194)
LEITUNGSWASSER BESONDERE BEDINGUNG L194
Verkaufspreis als Versicherungswert
1. Abweichend von Artikel 7 Punkt 1.3. der AWB gilt für fertige Erzeugnisse
Schäden durch Kondenswasser in Lüftungsrohren (L827.2) (L827.2)
LEITUNGSWASSER BESONDERE BEDINGUNG L827.2
Schäden durch Kondenswasser in Lüftungsrohren
In Abänderung des Art. 1.1. der AWB sind Schäden durch Kondenswasseraustr
Pflicht der unverzüglichen Schadenmeldung (KG7.1)
KÜHLGUT KG7.1
SCHADENMELDUNG
In Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.3 (IG-03.3)
Bedingung
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.3
1.
Sofern und soweit Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Einbruchdiebstahl als
versicherte Sparte auf der Poli
IM GESCHÄFT-VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN (IG-LW-03.3) (IG-LW-03.3)
IM GESCHÄFT-LEITUNGSWASSERSCHADENVERSICHERUNG (IG-LW-03.3)
Zusatzdeckungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes bei der
Leitungswasserschadenversicherung
für versich