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BW2-95 (BW2-95)
Art. 4
versicherte
a) Sachschaden an einer gem. Art. 2 versicherten Sache oder deren Verlust.
2. Der Versicherungsfall tritt ein
a) bei einem Sachschaden in dem
BW2/75 (BW2/75)
unvorhersehbare gem. Art. 4
versicherte
a) Sachschaden an einer gem. Art. 2 versicherten Sache oder deren Verlust.
2. Der Versicherungsfall tritt ein
a) bei einem Sachschaden in dem Zeitpunkt, in dem erstmals
Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL2012)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE KOLLEKTIV-UNFALLVERSICHERUNG UKOL2012
Die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils
gültigen Poli
Besondere Bedingungen zur Generalpolizze (GP2)
der Versicherung
Gegenstand der Versicherung bilden die in der Polizze genannten Güter, für deren Transporte der
Versicherungsnehmer aufgrund kaufmännischer Grundsätze Versicherung für eigene oder [...] welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat, als jenes, daß er den
Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
b) Güter mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Juwelierwaren, Dokumente [...]
c) leicht entzündbare, explosionsgefährdete Güter, radioaktive und spaltbare Stoffe und deren
Abfallprodukte, chemisches und biochemisches Gefahrengut sowie Drogen und Suchtgifte.
d)
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH833
ERWEITERTE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
FÜR EHEMALIGE LAND- UND FORSTWIRT-
SCHAFTLICHE BETRIEBE
Anstelle von B