Suche
OÖV-Premium für Freizeitunfälle (UN1082.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger als
OÖV-Plus für Freizeitunfälle (UN1086.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger als
Premium (UN1070.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 25% und weniger als
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger als
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25% und weniger als