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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90-95) (AFBUB90-95)
3. Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verläßt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
Nicht als Brand gilt daher und [...] gilt die Beschädigung oder die Zerstörung einer dem Betrieb
dienenden Sache durch
a) Brand, Blitzschlag oder Explosion,
b) Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen, deren [...] solchen Vorgängen außerhalb der betroffenen Maschinen, Apparate oder Einrichtungen entste-
hende Brand- oder Explosionsschäden sind jedoch Sachschäden im Sinne des Abs.2.
7. Unterbrechungen, deren
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB90) (AFBUB90)
3. Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimungsgemäßen Herd entsteht oder ihn verläßt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
Nicht als Brand gilt daher [...] gilt die Beschädigung oder die Zerstörung einer dem Betrieb
dienenden Sache durch
a) Brand, Blitzschlag oder Explosion,
b) Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen, deren Teile [...] solchen Vorgängen außerhalb der betroffenen Maschinen, Apparate oder Einrichtungen entste-
hende Brand- oder Explosionsschäden sind jedoch Sachschäden im Sinne des Abs.2.
7. Unterbrechungen, deren
Euro-Vollkasko (KA1121.22)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im versperrten
Euro-Vollkasko (KA1121.13)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im versperrten
BESONDERE BEDINGUNG KA121-07 (KA121-07)
folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im