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Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
Artikel 3 der AFBUB betroffen sind.
3. Wenn die Wiederherstellung des versicherten Betriebes aufgrund eines behördlichen
Bescheides an der bisherigen Stelle nicht erfolgen darf, so wird der Unterbrechun [...] gsschadens
höchstens mit dem Betrag ersetzt, der auch bei Wiederherstellung an der bisherigen Stelle ersetzt
worden wäre.
4. Diese Deckungserweiterung ist mit 10 % Unterbrechungsschadens, der ohne behördliche
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2024) (AGB2024)
sich an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucher-
schlichtung.or.at) bzw. bei online abgeschlossenen Verträgen an die Internet-
Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at) zu wenden. Der [...] Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei
Personenschäden.
22. Beschwerdestelle
Die Oberösterreichische Versicherung AG besitzt eine Beschwerdestelle, an wel-
che sich der Versicherungsnehmer – unbeschadet [...] rages wenden kann. Oberösterreichische Versicherung AG – Be-
schwerdestelle, Gruberstraße 32, 4020 Linz, E-Mail: beschwerdestelle@ooev.at,
Tel. 05 78 91-71392.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013.1 (VBPZV108B2013.1)
technischen Rückstellungen mit
Ausnahme der Prämienüberträge, der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und der
zusätzlichen versicherungstechnischen Rückstellungen für garantierte [...] § 108b Absatz 1 Ziffer 2 Einkommenssteuergesetz bestimmten Personen sein.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der einbezahlten Prämien abzüglich der
Abschlusskosten [...] Versicherer
bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in seiner Bilanz zur Deckung des entsprechenden Anspruchs des
Begünstigten (daher der Name "Deckungsrückstellung").
Form von Erklärungen
Wird für
Verzögerte Inbetriebnahme infolge behördlicher Auflagen (MBU130.18)
zugrundeliegenden AMBUB betroffen sind.
3. Wenn die Wiederherstellung des versicherten Betriebes aufgrund eines behördlichen
Bescheides an der bisherigen Stelle nicht erfolgen darf, so wird der Unterbrechun [...] gsschadens
höchstens mit dem Betrag ersetzt, der auch bei Wiederherstellung an der bisherigen Stelle ersetzt
worden wäre.
4. Diese Deckungserweiterung ist mit 10 % Unterbrechungsschadens, der ohne b
Sach und BU - TIG/EC/AR - ergänzende Klauseln (TIG002.14)
bei Wiederaufbau bzw. Wiederherstellung an
derselben Stelle und im gleichen Umfang ergeben würde.
(gilt für F, EC, UG)
38. Wiederherstellungsfrist
Die Wiederherstellungsfrist gemäß AFB Art. 9, 2.4. [...] ngsleistung ist jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich bei Wiederaufbau bzw.
Wiederherstellung an derselben Stelle und im gleichen Umfang ergeben würde.
Die zu schaffenden Ersatzobjekte können anderen [...] Seite 2 / 4
21. Neu hinzukommende Betriebsstellen
Als Versicherungsort gelten innerhalb Österreichs ohne besondere Anmeldung auch neu hinzu-
kommende Betriebsstellen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet