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Provisorische Reparaturen (CS18.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE BEDINGUNG CS18.1
Provisorische Reparaturen
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 7.0
Risikosituation (CS2.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE BEDINGUNG CS2.1
Risikosituation
Eine Änderung der Risikosituation gemäß den Angaben in dem Risiko-Erfass
Neuwertvers. für elektronische Datenverarbeitungsanlagen (CS4.1) (CS4.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE
BEDINGUNG CS4.1
Neuwertklausel
Abweichend von Art. 7 Pkt. 2.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versiche
Ausschluss Feuer (CS6.1)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer-Risikos - CS6.1
Aufgrund besonderer Vereinbarung wird Art. 1 Pkt. 1.6 der Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräte
Wartung (CS-T656) (CST656)
COMPUTER BESONDERE
BEDINGUNG CST656
Wartung
Aufwendungen, die üblicherweise im Rahmen einer Wartung erbracht werden, sind