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Verpuffungsschäden an und durch Kachelöfen (M4151) (M4151)
FEUER
BESONDERE BEDINGUNG M4151
Verpuffungsschäden
Schäden an oder durch Kachelöfen durch Verpuffung gelten in Erweiterung der AFB mitversichert. Dar
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend (M2674) (M2674)
BESONDERE VEREINBARUNG M2674
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend
Versichert gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumm
Kurzfristige Sanierungsmaßnahmen (M3831) (M3831)
LEITUNGSWASSER KURZFRISTIGE
SANIERUNGSMASSNAHMEN (M3831)
In Erweiterung des Art. 3 (2.1) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Lei
Im Geschäft - Glasversicherung (IG-G-03) (IG-G-03)
IM GESCHÄFT-GLASVERSICHERUNG (IG-G-03)
1. Die Oberösterreichische Versicherung AG gewährt erweiterten Versicherungs-
schutz gegen die versicherten Gefahren und Schäden gemäß Art.
Verkaufspreis als Versicherungswert (L194) (L194)
LEITUNGSWASSER BESONDERE BEDINGUNG L194
Verkaufspreis als Versicherungswert
1. Abweichend von Artikel 7 Punkt 1.3. der AWB gilt für fertige Erzeugnisse