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LEITUNGSWASSER, L808.1 (L808.1)
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN INNER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des Art. 1 Pkt 2. 2. der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitung
Leitungswasserrohre am und außerhalb des Grundstücks L831.1 (L831.1)
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN AN ZU- UND ABLEITUNGS L831.1
ROHREN AM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK UND AUSSERHALB
DES VERSICHERUUNGSGRUNDSTÜCKES INKL. GRABUNGSKOSTEN
Im Rahmen d
LEITUNGSWASSER L829.1 (L829.1)
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH KORRISIONS-
DICHTUNGS- U. VERSTOPFUNGSSCHÄDEN AN ZU- U. ABLEITUNGS-
ROHREN SOWIE AN DEN ANGESCHLOSSENEN EINRICHTUNGEN
UND ARMATUREN IN GEM
Leitungswasserrohre außerhalb des Grundstücks L832 (L832)
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN AN ZU- UND ABLEITUNGS L832
ROHREN AUSSERHALB DES VERSICHERUUNGSGRUNDSTÜCKES
INKL. GRABUNGSKOSTEN
Im Rahmen der auf der Polizze dafür angeführten
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.3) (IG-F-03.3)
Zusatzdeckungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes bei der
Feuerversicherung für versicherte Gebäude/Betriebseinrichtung/Vorräte:
1. Zusatzdeckung:
Sofern und sow