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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9-03 (KA9-03)
n Gegenstände fachmännisch in so sorgfältiger Weise
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verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
c) Während des Aufenthaltes sind die versicherten
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
die versicherten Gegenstände fachmännisch in so sorgfältiger Weise
verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.
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c) Während des Aufenthaltes sind
DaHeim-Standardschutz (DHSt-09)
DaHeim - STANDARDSCHUTZ DHSt-09
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
Schutzengel Wohnen Plus KSSWP2016 (KSSWP2016)
nahestehende Personen gelten ausschließlich Ehepartner, eingetragene Partner oder
Lebensgefährten und deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern diese
Personen mit dem Versicherungsnehmer
BESONDERE BEDINGUNG OBJEKTSCHUTZ 2005 (BBO-05) (BBO-05)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die einschlägigen [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrund-
stück von den ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvor-
schriften wider Wissen und Willen des Versicherungsnehmers