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ZuHaus Grundschutz (ZHG-97)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHG-97
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-GRUNDSCHUTZ
Der ZuHaus-Grundschutz ist eine Bündelversicherung von m
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-02.1)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge des/der in häuslicher Gemeinschaft
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-02)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht.
Mitversichert gelten auch Kraftfahrzeuge des/der in häuslicher Gemeinschaft
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-98)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht und die Schadenursache nicht am KFZ selbst liegt.
Mitversichert gelten auch
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-97)
ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert, falls für dieses Risiko keine an-
dere Versicherung besteht und die Schadenursache nicht am KFZ selbst liegt.
Mitversichert gelten auch