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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2022) (AGB.2022)
unter
den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht eine [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung
von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den gefahrer-
heblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen – rich-
tig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2023) (AGB.2023)
unter
den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht eine [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung
von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den gefahrer-
heblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen – rich-
tig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
unter den dort näher geregelten Voraus-
setzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf
auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Fragen zur
Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen – in der Personenversicherung die Gesundheits-
fragen – richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012.1 (VBKLV2012.1)
soll, ist auch
diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich.
(2) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei [...] dem Vertragsabschluss verbundenen
Fragen wahrheitsgetreu und vollständig beantwortet wurden. Eine schuldhaft unrichtige oder
unvollständige Beantwortung von Fragen oder eine arglistige Täuschung berechtigen [...] Pflichten des Versicherungsnehmers
(1) Sie sind verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das Leben einer anderen Person