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Solarthermieanlagen (Fe1131.18)
FEUER - Solarthermieanlagen - Fe1131.18
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Solarthermieanlagen mit Flach- oder Röhrenkollektoren sind samt dazugehörigen
Erweiterter Neuwertersatz (ZH1000.15)
Sturm- (AStB) bzw. Leitungswasserbedingungen
(AWB) gilt vereinbart, dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 %
des Neuwertes beträgt.
In einem Schadenfall erfolgt daher unter der
Erweiterter Neuwertersatz (LW2830.16)
8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gilt vereinbart, dass
bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt.
In einem Schadenfall erfolgt daher unter der
Wohnobjektversicherung ZuHaus (WO-2023)
angeführten Umfang
Versicherungsschutz besteht.
1. Versicherte Gebäude
1.1. Als Wohngebäude und/oder sonstige zivile Gebäude gelten:
1.1.1. alle Gebäude im engeren Sinn, das sind alle Bauwerke, die durch räumliche [...] ereitungsanlagen,
- Aufzüge.
1.6. Versichertes Gebäudezubehör
Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert:
- fest eingebaute Trennungswände [...] tück.
1.2. Nicht als Gebäude gelten:
1.2.1. Schwimmbäder mit Überdachungen samt den für den Betrieb erforderlichen technischen
Einrichtungen außerhalb von versicherten Gebäuden, bauliche Anlagen ohne
Feuer - Photovoltaikanlagen - Fe5123.19 (Fe5123.19)
FEUER - Photovoltaikanlagen - Fe5123.19
Mit den Gebäuden fest verbundene und/oder am Versicherungsgrundstück freistehende
Photovoltaikanlagen samt dazugehörigen Elektroinstallationen und Wechselrichtern