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USP-G94.3 (USP-G94.3)
Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die [...] Dachlawinen (Schnee- und Eislawinen)
Beschädigungen von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäudeteilen durch Dachlawinen
(Schnee- und Eislawinen) sind mitversichert.
3.3.2
USP-GL94 (USP-GL94)
Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die [...] Beschädigung durch Schnee- und Eislawinen
Beschädigungen von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäudeteilen durch Schnee- und Eisla-
winen sind mitversichert.
3.3.2. Sonnenkollektoren
USP-GL94.1 (USP-GL94.1)
Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die [...] Beschädigung durch Schnee- und Eislawinen
Beschädigungen von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäudeteilen durch Schnee- und Eisla-
winen sind mitversichert.
3.3.2. Sonnenkollektoren
USP-GL95 (USP-GL95)
Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die [...] Beschädigung durch Schnee- und Eislawinen
Beschädigungen von Dachrinnen und darunter liegenden Gebäudeteilen durch Schnee- und Eisla-
winen sind mitversichert.
3.3.2. Sonnenkollektoren
Zusatzbedingungen Schutzengel IT-Sicherheitspaket (KSIT3001.19)
ist.
2. Bei Vorliegen eines Risikoausschlusses oder Prämienzahlungsverzuges ist der jeweilige
Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet. Bei Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung
besteht eine [...] Risikoausschlüsse
Artikel 21 Obliegenheiten
Artikel 22 Anzeigepflicht
Präambel
Bitte beachten Sie, dass auf die Versicherung auch die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen [...] versicherten Personen gegenüber Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers