Suche
Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB2007)
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen
(AÖTB 2007)
Allgemeiner Teil
Präambel
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des Artikels 14 in diesen Bedingungen gleichgeste
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2002)
Fassung 2002
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE STURM -
VERSICHERUNG (AStB)
Allgemeiner Teil
Auf die
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA1856.13)
FAHRZEUG-KASKO - Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr
für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes - KA1856.13
1. Versichert sind Motorfahrzeuge, die im Eigentum von aktiven Feuerwehr
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für betriebliche Kollektivversicherungen
im Sinne der §§ 18f ff VAG und 6a ff BPG - 2005
VBBKV2005
Gültig ab 01.10.2005
Inhaltsübersicht
Sprachlich
Knochenbruch - EUR 500,- (U1007.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U1007.1
Knochenbruch - EUR 500,00
Entschädigung bei Knochenbruch:
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 35.000