Suche
JP93 (JP93)
mittels LKW im Werkverkehr.
Versicherungsschutz besteht nur für Gütertransporte mittels LKW, deren behördliche Kennzeichen
in der Polizze angeführt sind.
§ 2 Versicherungsgrundlage und [...] welchen der Versicherungsnehmer kein anderes Interesse hat, als
jenes, daß er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten hat;
b) Güter mit vorherrschendem Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert [...] explosionsgefährdete Güter, ätzende Chemikalien, radioaktive und
spaltbare Stoffe und deren Abfallprodukte sowie Waren, welche mit Wissen des Versicherungs-
nehmers/Versicherten gemeinsam
Besondere Bedingungen für LKW-Jahres-Pauschalpolizzen JP93-03 (JP93-03)
mittels LKW im Werkverkehr.
Versicherungsschutz besteht nur für Gütertransporte mittels LKW, deren
behördliche Kennzeichen in der Polizze angeführt sind.
§ 2 Versicherungsgrundlage und [...] welchen der Versicherungsnehmer kein anderes
Interesse hat, als jenes, daß er den Auftrag zu deren Versicherung erhalten
hat;
b) Güter mit vorherrschendem Kunst-, Sammler- oder [...] explosionsgefährdete Güter, ätzende Chemikalien,
radioaktive und spaltbare Stoffe und deren Abfallprodukte sowie Waren,
welche mit Wissen des Versicherungsnehmers/Versicherten gemeinsam
Hausbau: Gut gebaut, noch besser gewohnt
Gut Ding will Weile haben, noch mehr will es aber sauber und umfassend geplant sein. Diese Planung beschränkt sich nicht nur auf saubere und akurate Zeichnungen des zu errichtenden Gebäudes, sondern a
Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung (FBU31.1) (FBU31.1)
FEUER-BU BESONDERE BEDINGUNG FBU31.1
Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung
1. Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer:
a)
Im Geschäft - Transportversicherung IG-T-99 (IG-T-99)
mittels LKW/PKW.
Versicherungsschutz besteht nur für Gütertransporte mittels LKW/PKW, deren behördliche
Kennzeichen in der Polizze angeführt sind.
§ 2 Versicherungsgrundlage und [...] explosionsgefährdete Güter, ätzende Chemikalien, radioaktive und
spaltbare Stoffe und deren Abfallprodukte sowie Waren, welche mit Wissen des Versicherungs-
nehmers/Versicherten gemeinsam