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Versicherungswissen: Bereicherungsverbot
Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder andere Vertrag auch – durch die übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragspartner zu Stande. Diese Erklärungen unterscheidet man in Angebot und Annahm
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 11% (U923.11)
Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der
Prozentsatz des Invaliditätsgrades
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 25 % (U923.25)
Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der
Prozentsatz des Invaliditätsgrades
Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert___________________________ (F810) (F810)
FEUER, STURM F810
SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIE TEILWERTVERSICHERUNG
VON LANDWIRTSCHAFTEN ZUM NEUWERT
Soweit landwirtschaftl
Leitungswasser Gebäude Variante B (LW3002.12)
wasserführende Solaranlage,
- einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen,
auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%