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ImGeschäft Einbruchdiebstahlversicherung IG-ED-03.1 (IG-ED-03.1)
IM GESCHÄFT-EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG (IG-ED-03.1)
1. In der Einbruchdiebstahlversicherung gelten die in der Besonderen
Bedingung 5.3 sowie in den Ergänzenden Bedingungen für d
Im Geschäft - Einbruchdiebstahlversicherung IG-ED-03 (IG-ED-03)
IM GESCHÄFT-EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG (IG-ED-03)
1. In der Einbruchdiebstahlversicherung gelten die in der Besonderen
Bedingung 5.2 sowie in den Ergänzenden Bedingungen für
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.19 (Fe3035.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren und Vorräten
zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und Vorräte
berücksichtigt.
1.2. Ist die
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.19 (Fe3034.19)
dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung Fe3022, den Waren
und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der Versicherungssumme für Waren und
Vorräte berücksichtigt.
1.2. Ist die
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH831.1
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR EHEMALIGE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
GRUNDDECKUNG
1. Auslan