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Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung (EF4)
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren
zur Feuerversicherung
Die aufgrund dieser Versicherungsbedingungen geschlossenen Verträge gelten als Zusatzverträge zum
Feuerversicherun
ImGeschäft-Haftpflicht (IG-H-02) (IG-H-02)
IM GESCHÄFT-HAFTPFLICHT (IG-H-02)
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Schadenersatz-
verpflichtunge
ImGeschäft-Haftpflicht (IG-H-02.1) (IG-H-02.1)
IM GESCHÄFT-HAFTPFLICHT (IG-H-02.1)
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Schadenersatz-
verpflic
Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (F39) (F39)
FEUER - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - F39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschriften i
Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (FBU39) (FBU39)
FEUER-BU - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - FBU39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschrif