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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2021) (AGB.2021)
unter
den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht eine [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung
von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] gewährt wird, Versiche-
rungsschutz nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
3.1.1. Nicht anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Sofern eine vorläufige Deckung nicht aufgrund g
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2019) (AGB.2019)
Umfang unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.3. Anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Bei anfragepflichtigen Risiken besteht Versicherungsschutz erst – soweit nicht
eine [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärun-
gen über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen
abgeben.
Der Versicherungsvertreter ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche [...] gewährt wird, Ver-
sicherungsschutz nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
3.1.1. Nicht anfragepflichtiges Risiko in der Schaden-/Unfallversicherung
Sofern eine vorläufige Deckung nicht aufgrund g
Produktinformationsblatt Assistance Kfz (PIBKSKFZ.2018)
in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Assistanceleistungen im Zusammenhang mit dem Kfz
Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas:
Wenn das versicherte Fahrzeug [...] lle anzuzeigen ist.
Die Verpflichtung, dass der Oberösterreichischen Versicherung AG auf deren Anfrage geeignete Unterlagen zur Verfügung zu
stellen sind, aus denen sich die Berechtigung der mitversicherten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO04)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO06)
angeführten Umfang sowie
unter den dort näher geregelten Voraussetzungen.
3.1.2. Anfragepflichtiges Risiko
Bei anfragepflichtigen Risken besteht Versicherungsschutz erst - soweit nicht eine
vorläufige Deckung [...] berechtigt. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen
über die Bedeutung von Fragen zur Beurteilung des Risikos/Antragsfragen abgeben.
Der Vermittler ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen [...] Antragsteller ist gemäß § 16 VersVG verpflichtet, die Fragen nach den
gefahrerheblichen Umständen - in der Personenversicherung die Gesundheitsfragen -
richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige