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Bewertungsrichtlinien für Single-, Start- und Zweitwohnungen (H65)
HAUSHALT H65
BEWERTUNGSRICHTLINIEN FÜR SINGLE-, START- UND ZWEITWOHNUNGEN
Der für die Ermittlung der Versicherungssumme gewählte
Unterversicherungsverzicht bis 20% des Versicherungswertes (H66)
HAUSHALT H66
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT BIS 20% DES VERSICHERUNGSWERTES
In Ergänzung des Artikel 8 Absatz 4 der Allgemein
Sachbeschädigung infolge Beraubung (H67)
HAUSHALT H67
SACHBESCHÄDIGUNG INFOLGE BERAUBUNG
In Erweiterung von Artikel 2.4.4.der ABH ist auch eine Beschädigung der
Hausrat studierender Kinder (H68)
HAUSHALT H68
HAUSRAT STUDIERENDER KINDER
In Erweiterung von Artikel 3.5. der ABH gilt der Hausrat (Artikel 1, ABH) mitve
Ceran-Kochfelder, definierte Geräte- und Gebäudeverglasungen (H53.2)
HAUSHALT H53.2
CERAN-KOCHFELDER, DEFINIERTE GERÄTE- UND GEBÄUDEVERGLASUNGEN
Abweichend von Art. 2 Pkt. 5.2