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Behördliche Auflagen (ZHF14)
FEUER ZHF14
BEHÖRDLICHE AUFLAGEN - MEHRKOSTEN
a) Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund gese
Elektrische Freileitungen (ZHF16.1)
FEUER ZHF16.1
ELEKTRISCHE FREILEITUNGEN
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind
Mitversicherung von Kraftfahrzeugen in ruhendem Zustand (ZHF17)
FEUER ZHF17
KRAFTFAHRZEUGE
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruh
Kraftfahrzeuge (ZHF17.1)
FEUER ZHF17.1
KRAFTFAHRZEUGE
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in ruh
Baustoffe und Baugeräte (ZHF19)
FEUER ZHF19
BAUSTOFFE, BAUGERÄTE
Noch nicht fix montierte bzw. noch nicht mit dem Gebäude verbundene