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Modell Grundschutz (U833.5)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.5
Modell Grundschutz
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2003)
wird wie folgt ab
U833.4 (U833.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.4
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001)
wird wie folgt abge
Im Geschäft - Total-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung IG-TBUZ-99 (IG-TBUZ-99)
ngsschäden, die als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der
Modell U3 (U833.3) (U833.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.3
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99)
wird wie folgt abgeände
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.19)
erfolgter Kabelreparatur
Kosten für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
3. Was ist nicht