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U833.4 (U833.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.4
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001)
wird wie folgt abge
Im Geschäft - Total-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung IG-TBUZ-99 (IG-TBUZ-99)
ngsschäden, die als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der
Modell U3 (U833.3) (U833.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U833.3
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99)
wird wie folgt abgeände
Modell U5 (U835.3) (U835.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U835.3
Modell U5
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB99) wird f
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (ED3006.16)
EINBRUCHDIEBSTAHL - Kraftfahrzeuge als Handelsware auf erstes Risiko zum
Wiederbeschaffungswert - ED3006.16
Sofern die Gruppe "Kraftfahrzeuge als Handelsware auf erstes Risiko zum Wiederbeschaffungs