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Reisegepäck (H51.1)
HAUSHALT H51.1
ERGÄNZUNG/ERWEITERUNG DES ARTIKEL 3 DER ABH 2001
UNTER NACHFOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN BESTEHT
Startwohnung, Grundausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (H69)
HAUSHALT H69
STARTWOHNUNG, GRUNDAUSSTATTUNG - ENTSCHÄDIGUNGSGRENZ BEI EINBRUCHDIEBSTAHL
In Startwohnungen bzw. Wohnungen mi
Einfache, zweckmäßige Ausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (H70)
HAUSHALT H70
EINFACHE, ZWECKMÄSSIGE AUSSTATTUNG - ENTSCHÄDIGUNGSGRENZE BEI
EINBRUCHDIEBSTAHL
In Wohnungen mit einfacher bzw. z
DaHeim-Superschutz (DHS-09.1)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
DaHeim-Komfortschutz (DHK-09.1)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen