Suche
Besondere Bedingung BB5.1 (BB5.1)
und Reparatur-
arbeiten (Schäden bis ATS 100.000.- (EUR 7.267,28))
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von ATS 100.000.- (EUR 7.267,28)
ist es dem Versicherungsnehmer [...] Eine allfällige Prämienerhöhung für neue Betriebsstellen erfolgt jährlich.
(gilt für FBU)
20. Regiezuschlag - Schadenbehebung durch eigenes Personal
Für Arbeitsleistungen des eigenen
BB5 (BB5)
Aufräumungs- und Reparatur-
arbeiten (Schäden bis 100.000.- ATS)
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von ATS 100.000.- ist es dem
Versicherungsnehmer gestattet, [...] Eine allfällige Prämienerhöhung für neue Betriebsstellen erfolgt jährlich.
(gilt für FBU)
20. Regiezuschlag - Schadenbehebung durch eigenes Personal
Für Arbeitsleistungen des eigenen
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
vorläufige Sofortschutz erstreckt sich auf die beantragte Versicherungssumme, höchstens auf
EUR 50.000.--, auch wenn insgesamt höhere Summen auf das Leben desselben Versicherten beantragt
sind.
Der [...] Recht nicht bekannt geworden,
so verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren.
§ 19 entfällt.
§ 20 Welche zusätzlichen Informationen erhalten Sie mit Ihrer
Versicherungsurkunde?
Wir geben Ihnen
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012 (VBKLV2012)
§ 16 Vertragsgrundlagen
§ 17 Anwendbares Recht
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Erfüllungsort
§ 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung [...] Sofortschutz erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Summen, höchstens
auf EUR 100.000 für einen Versicherten, auch wenn insgesamt höhere Summen auf das Leben desselben
Versicherten beantragt [...] t
Erfüllungsort für die Versicherungsleistung ist die Generaldirektion des Versicherers.
§ 20 Rentenwahlrecht
(1) Sie können im Erlebensfall (§ 1 Absatz 1) statt der Kapitalauszahlung eine
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2009.1 (VBKLV2009.1)
§ 16 Vertragsgrundlagen
§ 17 Anwendbares Recht
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Erfüllungsort
§ 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung
[...] Sofortschutz erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Summen, höchstens
auf EUR 100.000 für einen Versicherten, auch wenn insgesamt höhere Summen auf das Leben desselben
Versicherten beantragt [...] Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Versicherungsleistung ist die Generaldirektion des Versicherers.
§ 20 Rentenwahlrecht
(1) Sie können im Erlebensfall (§ 1 Absatz 1) statt der Kapitalauszahlung eine Rente