Suche
Besondere Bedingungen für die Unfallinvalidität-Zusatzversicherung (VBUI1988)
Besondere Bedingungen für die
Unfallinvalidität-Zusatzversicherung
Es gelten die auszugsweise wiedergegebenen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1965) -
genehmigt durch das Bundesmini
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
BBEVA (BBEVA)
Besondere Bedingungen zu Tarif 807/808 - 1997
§ 1 Welche Aktienindizes liegen Ihrem Vertrag zugrunde?
(1) Ihrem Lebensversicherungsvertrag liegt ein Aktienkorb zugrunde, der folgende Aktienindiz
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.18)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St1130.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
- zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen