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Euro-Vollkasko (KA103) (KA103)
folgenden
Gruppen zusammengefaßten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2002)
Schadenfall
Art. 1
Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft aus-
breitet [...] oder ionisierende Strahlung.
Zu den Punkten 1
bis 8 gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion führen, ist der dadurch
entstehende Schaden versichert [...] aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß Pkt. 2.3.
2.2.2. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB97) (AFB97)
Schadenfall
Art. 1
Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das ohne einen hiefür bestimmten Herd entsteht oder ihn verläßt und
sich [...] oder ionisierende Strahlung.
Zu den Punkten 1
bis 8 gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion führen, ist der dadurch
entstehende Schaden versichert [...] bei besonderer Vereinbarung versichert sind
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß Pkt. 2.3.
2.2.2. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
folgenden Grup-
pen zusammengefaßten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
Dienstfahrten - Kaskoversicherung für Raiffeisenbedienstete (KA853)
icherung (KKB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die folgenden
Schadenfälle:
2.1.1. Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
2.1.2. Dachlawinen (das sind