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Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2002)
Schadenfall
Art. 1
Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft aus-
breitet [...] oder ionisierende Strahlung.
Zu den Punkten 1
bis 8 gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion führen, ist der dadurch
entstehende Schaden versichert [...] aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß Pkt. 2.3.
2.2.2. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB97) (AFB97)
Schadenfall
Art. 1
Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das ohne einen hiefür bestimmten Herd entsteht oder ihn verläßt und
sich [...] oder ionisierende Strahlung.
Zu den Punkten 1
bis 8 gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion führen, ist der dadurch
entstehende Schaden versichert [...] bei besonderer Vereinbarung versichert sind
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß Pkt. 2.3.
2.2.2. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
folgenden Grup-
pen zusammengefaßten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im
AmHof/AmLand Feuerversicherung 2016 (Fe2001.16)
en Firmen bleibt aufrecht.
7. Brandherd
Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden AFB gilt nach einem ersatzpflichtigen
Feuerschaden (Brand) auch der Brandherd als mitversichert.
Es gilt ein [...] Arbeitsstelle und deren
weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift sind [...] Arbeitsmaschinen nicht als stationäre Kraft- oder
Antriebsquelle verwendet werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden
Teile sind an eine dafür
RL95 (RL95)
Schutzwertbestimmung sind die in den jeweils
gültigen "Technischen Richtlinien" zusammengefaßten brandschutztechnischen Anforderungen
an die Anlage und an das durch diese Anlage geschützte Risiko.
Diese Risi [...] Risikobeurteilung und diese Schutzwertbestimmung muß von der Zentralstelle für
Brandverhütung als Technische Vertrauensstelle des Verbandes der Versicherungsunternehmen
Österreichs, Sektion Sachversicheru [...]
Die Erstellung der Schutzwertbestimmung ist ein genereller Auftrag an die Zentralstelle für
Brandverhütung und bedarf im jeweiligen Einzelfall keiner ausdrücklichen Auftragserteilung
und den/die befaßten