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Modell U3 (U833-95.1) (U833-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 833-95.1
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird wie folgt a
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2.2) (WSV-A2.2)
jedoch
f) Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneue-
rung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens notwendig ist.
g) Die
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2.1) (WSV-A2.1)
jedoch
f) Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneue-
rung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens notwendig ist.
g) Die
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2) (WSV-A2)
jedoch
f) Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneue-
rung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens notwendig ist.
g) Die
Wohnhaus-Start-Versicherung "Superschutz" (WSV-A1) (WSV-A1)
allerdings jedoch
f) Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung
oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens notwendig ist.
g) die Kosten