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Bedingungen/Vertragsgrundlagen
Suche Versicherungsbedingungen / Vertragsgrundlagen Wenn Sie Ihre Polizzennummer eingeben, finden Sie das Ihrem Vertrag zugrunde liegende Bedingungswerk: Geben Sie Abkürzungen wie "ABH2001" bitte in K
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2019.21)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzver-
fahrens nur aus wichtigem Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen
wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses
betreffen, ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und
für den Versicherungsnehmer nicht gröblich bena
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem
Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen wird,
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffen,
ausbedingen, sofern dies aus Gründen der Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt und für den
Versicherungsnehmer nicht gröblich ben
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2013)
Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem
Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt
1. eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und [...] im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind ver-
bindlich und der Berechnung der Entschädigung zugrunde zu legen, wenn nicht nachgewiesen wird,
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich [...] nicht berufen.
(1a) Bei der Verletzung einer Obliegenheit, die die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Äquivalenz zwischen Risiko und Prämie aufrechterhalten soll, tritt die vereinbarte Leistun
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2015)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb