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Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2024) (AECBU2024)
auch Wartung, Reparatur, Umrüstung, Instandsetzung, Bau-
und Montagetätigkeiten;
7.2.5. an Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich Hof-, Straßen- oder Gehsteigbefestigungen
durch Senken, Reißen, Schrumpfen [...] Beschädigung oder Zerstörung von
versicherten Sachen.
Mit Ausnahme von Schäden an versicherten Gebäuden erstreckt sich die Versicherung nicht auf
Schäden durch Beraubung, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus [...] rigen oder
- fremden im Betrieb tätigen Personen oder
- Bewohnern oder Mietern der versicherten Gebäude.
1.3. Streik, Aussperrung
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes
BB4.1 (BB4.1)
Ermittlung der Er-
satzleistung für die Gebäude Restwerte dann nicht berücksichtigt, wenn diese nicht höher als 10 %
des jeweiligen Ersatzwertes sind und die Gebäudereste zum Wiederaufbau tatsächlich nicht [...] verwendet
werden.
Auch bei nur teilweiser Verwendung der Gebäudereste zum Wiederaufbau oder einer anderen wirtschaft-
lichen Verwertung der Gebäudereste erfolgt eine entsprechende Anrechnung bei der Ersatzleistung [...] d
Anläßlich eines versicherten Schadenfalles behördlich vorgeschriebener Verbesserungen an Gebäuden
und/oder technisch-kaufmännischen Betriebseinrichtungen sind, soferne der Verwendungszweck der
Euro-Teilkasko (KA114) (KA114)
1.1.3 Dachlawinen (das sind Schneemassen, die von Gebäuden auf das Fahrzeug stürzen) sowie
durch von Gebäuden herabfallende Eisgebilde.
1.1.4 Unmittelbare Einwirkung
UPG-St-95 (UPG-St-95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-STURM-VERSICHERUNG 1995
FÜR GEBÄUDE (UPG-St-95)
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung [...] Punkt 2.11. der UPB-F-95
2.13. NEBENKOSTEN
Bis zu 5 % der Versicherungssumme der versicherten Gebäude gelten im Rahmen der Nebenkosten-Versi-
cherungssumme auf erstes Risiko gedeckt
- Kosten für [...] abge-
druckt unter Punkt 2.1. der UPB-F-95) gilt vereinbart, daß bei den dem Betrieb dienenden Gebäuden
der Zeitwert mindestens 40 % des Neuwertes beträgt. In einem Schadenfall erfolgt daher unter
Zusatzbedingungen für Sturmversicherung von Wohngebäuden (ZBSt-WG98) (ZBSt-WG98)
Reinigungs- und Gartengeräte in Gebäuden.
- Geschäftsportale sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden, oder soweit der
Gebäudeeigentümer für die Wiederherstellung aufzukommen [...] ZBSt-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE STURMVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen (ausgenommen Verglasungen und Kunststoffverglasungen [...] ausgenommen Solaranlagen
- Aufzüge.
2. Soweit im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindlich, ist auch folgendes Gebäudezubehör
mitversichert:
- fest eingebaute Trennungswände, Zwischendecken