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Zusatzbedingung für Winterstellplätze (Dauercamper) (DC8020.19)
DAUERCAMPER - Versicherung von Winterquartieren / Winterstellplätzen -
DC8020.19
§ 1 Vertragsgrundlage
Es gelten bei gleichzeitigem Bestehen einer Dauercamperversicherung die Allgemeinen
Bedingu
Unfallrente ab 35% (U835.7.35)
Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der
Prozentsatz des Invaliditätsgrades [...] bei der
Ehepartnerunfallversicherung ist die Unfallrente nur für die hauptversicherte Person und deren
Ehepartner bzw. Lebensgefährten gültig.
Bei der Familienunfallversicherungsvariante 100/50/50 ist
Unfallrente ab 50% (U835.7.50)
Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der
Prozentsatz des Invaliditätsgrades [...] bei der
Ehepartnerunfallversicherung ist die Unfallrente nur für die hauptversicherte Person und deren
Ehepartner bzw. Lebensgefährten gültig.
Bei der Familienunfallversicherungsvariante 100/50/50 ist
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
Schmelzwasser als versichert, die
nicht durch zumutbare Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne
erhebliche Aufwendungen beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Produktinformationsblatt Unfallversicherung (PIBUN.2018)
bestehende Beeinträchtigungen,
Krankheiten oder Gebrechen reduzieren die Leistung -
abhängig von deren Einfluss.
PIBUN.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
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