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LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.12)
LEITUNGSWASSER - LW-Pachträumlichkeiten A - LW3005.12
In gemieteten oder gepachteten, durch den Versicherungsnehmer gewerblich genutzten
Geschäftsräumlichkeiten sind in der Versicherungssumme für Be
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
Schmelzwasser als versichert, die
nicht durch zumutbare Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne
erhebliche Aufwendungen beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Im Geschäft - Botenberaubungsversicherung IG-Bo-99 (IG-Bo-99)
IM GESCHÄFT-BOTENBERAUBUNGSVERSICHERUNG (IG-Bo-99)
1. Beraubung auf Transportwegen
1.1. Abweichend von Artikel 2 Punkt 7. der Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebst
Gemeinde Gebäude Variante B (LW3017.13)
Wasser führenden Klimaanlage,
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen,
auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%,
Entsorgungskosten mit Erdreich (F185.1) (F185.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F185.1
Entsorgungskosten mit Erdreich
1. Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten Versicherungssumme auf