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Entsorgungskosten mit Erdreich (F185.1) (F185.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F185.1
Entsorgungskosten mit Erdreich
1. Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten Versicherungssumme auf
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS14)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS14
Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich
Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten Versicherungssumme a
LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.12)
LEITUNGSWASSER - LW-Pachträumlichkeiten A - LW3005.12
In gemieteten oder gepachteten, durch den Versicherungsnehmer gewerblich genutzten
Geschäftsräumlichkeiten sind in der Versicherungssumme für Be
Gemeinde Gebäude Variante B (LW3017.13)
Wasser führenden Klimaanlage,
einer Sprinkleranlage nach bestimmungswidrigem Auslösen,
auch wenn deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss nicht angezeigt worden ist.
Selbstbehalt je Schadenfall: 20%,
Entsorgungskosten mit Erdreich (F185)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG $FT
Entsorgungskosten mit Erdreich
1. Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten Versicherungssumm