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Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS14.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE BEDINGUNG CS14.1
Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich
Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten
Grundstückseinfriedung (Fe1120.14)
FEUER - Grundstückseinfriedungen - Fe1120.14
Schäden an baulichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen unmittelbar an der
Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereigni
U838 (U838)
Klausel 838:
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Versicherungsbe-
dingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) wird folgendes vereinbart: Be
BB833-95.1 (BB833-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 833-95.1
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird wie folgt a
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS14)
COMPUTER BESONDERE BEDINGUNG CS14
Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich
Bis zu der für Entsorgungskosten besonders vereinbarten Versicherungssumme a