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BB833-95.1 (BB833-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 833-95.1
Modell U3
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird wie folgt a
Grundstückseinfriedung (Fe1120.14)
FEUER - Grundstückseinfriedungen - Fe1120.14
Schäden an baulichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen unmittelbar an der
Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereigni
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Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.15)
Schmelzwasser als versichert, die
nicht durch zumutbare Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne
erhebliche Aufwendungen beseitigen lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Beschädigung von Einfriedungen durch unbekannte Kraftfahrzeuge (Fe3006.19)
FEUER - Beschädigung von Einfriedungen durch unbekannte Kraftfahrzeuge -
Fe3006.19
Schäden an im Eigentum des VN befindlichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen
inkl. Tor-, Zutrittskontro