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Schäden an Fahrzeugen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion (AH426) (AH426)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH426
SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN DURCH BRAND, BLITZSCHLAG ODER EXPLOSION
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichen
Abhol- und Zustelldienst von Fahrzeugen (AH427) (AH427)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH427
ABHOL- UND ZUSTELLDIENST VON FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 1, Pkt. 2.2
Rauchfangkehrer (AH428) (AH428)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Rauchfangkehrer - AH428
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen
1.1 Schäden an Sachen durch die allmähliche Einwirkung von Temp
Erweiterter Versicherungsschutz für das (AH429) Produktehaftpflichtrisiko (AH429)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH429
ERWEITERTER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR
DAS PRODUKTEHAFTPFLICHTRISIKO
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt A
Umweltstörung (AH430) (AH430)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH430
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Die Versicherungssumme beträgt im