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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.21)
über dem
Fußboden zu lagern.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
In Ergänzung der im Artikel 6 der AStB genannten Obliegenheiten trifft den Versicherungsnehmer
die Verpflichtung [...] de Niederschläge
(Regen-, Schnee- und Schmelzwasser oder Schmelzwasserzuflüsse) verursacht wird, liegen solche
jedenfalls dann vor, wenn im betroffenen Gebiet innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden [...] unterirdischer Hohlräume hervorgerufen werden.
Der Risikoort muss dabei innerhalb jenes Bereiches liegen, der auf Grundlage der "European
Macroseismic Scale (EMS) von 1998" die Intensität 5 erreicht. Für
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2.2) (WSV-A2.2)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"SUPERSCHUTZ" (WSV-A2.2)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2.1) (WSV-A2.1)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"SUPERSCHUTZ" (WSV-A2.1)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Superschutz" (WSV-A2) (WSV-A2)
BESONDERE BEDINGUNG ZUR WOHNHAUS-SCHUTZ-VERSICHERUNG
"SUPERSCHUTZ" (WSV-A2 1994)
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 71 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
SN 6
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2023) (AKHB2023)
Haftung für Nuklearschäden
unterliegen.
Artikel 9 - Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt [...] einer Obliegenheit gemäß Pkt. 3.3. nicht
ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des
Versicherungsfalles nachgeholt wird. Die Obliegenheit der Anzeige [...] beachten? (Obliegenheiten)
Artikel 10 - Welche Umstände sind als Erhöhung der Gefahr anzusehen?
Artikel 11 - Inwieweit ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer Obliegenheit