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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
durch folgende Naturgewalten:
unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schnee-
druck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm (we
Wie ein Kfz-Schaden geprüft wird und warum sich Betrug nicht auszahlt
npartikel, die eindeutig Rückschlüsse darauf geben, wodurch der Schaden entstanden ist, zB durch Stein, Holz, Beton, Lack, etc. Zum Teil werden auch Materialproben der beschädigten Stelle entnommen und
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Teilkasko (KA111) (KA111)
Schadengruppe 3
1.1.6 Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen,
Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Vollkasko (KA101) (KA101)
Schadengruppe 3
1.1.6 Unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen,
Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
Weltdeckung, einschließlich USA, Kanada und Australien (AH3802.12)
oder Versicherungsleistungen zu erbringen.
5. Für Staaten außerhalb der EU, Schweiz und Liechtenstein gilt weiter:
5.1. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
5.1.1 Ansprüche aus Produkten