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Selbstvermarkter und Ab-Hof-Verkäufer (AHo006.18)
tandteil sind), wie
- Kühl- oder Erhitzungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für die
- Steuerung;
- Klima und Lüftungsanlagen;
- Mess- und Wiegeeinrichtungen;
- Verpackungsmaschinen.
Ausgeschlossen
Schadenersatzbeitrag für KFZ mit besonderer Verwendungsbestimmung (KH1033.13)
höchstens jedoch ein
Schadenersatzbeitrag im Sinne des § 12 KHVG in Höhe von EUR 400,- (inkl. Versicherungssteuer)
für jeden Versicherungsfall zu entrichten.
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
Verpflichtung besteht, wird der Versicherer gegebenenfalls eine
fällige Einkommenssteuer entsprechend der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften ermitteln, von der
Versicherungsleistung abziehen und an [...] Deckung des versicherungstechnischen
Risikos und der Anteile zur Deckung der Kosten sowie der Versicherungssteuer - gebildet.
Prämien sind die vom Versicherungsnehmer zu entrichtende Gegenleistung für den [...] den vom Versicherer
gebotenen Versicherungsschutz. Sie setzen sich nach Abzug der Versicherungssteuer aus einem
Risikoanteil , einem Sparanteil und einem Kostenanteil zusammen. Der Risikoanteil wird zur
Gewinnbeteiligung (KA821) (KA821)
................. wird folgende Gewinnbeteiligung vereinbart.
70 % der Prämie (inklusive Versicherungssteuer)
- Schäden (inklusive Reserven)
= Bemessungsgrundlage
Von dieser Bemessungsgrundlage werden
Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichen (KFG§52) (KFG§52)
§ 61 Abs. 1 in zweifacher
Ausfertigung und ein Nachweis über die ordnungsgemäß entrichtete Kraftfahrzeugsteuer im Sinne
des § 37 Abs. 2 lit. e vorgelegt wurden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26