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Modell U1 (U831.1) (U831.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U831.1
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversich
Modell U1 (U831.1) (U831.2)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U831. 2
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversic
Modell U1 (U831-95.1) (U831-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 831-95.1
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird ergänzt:
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (G370)
GLASBRUCH G370
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bes
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (ZHSt16)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versi