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Modell U1 (U831-95.1) (U831-95.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 831-95.1
Modell U1
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB
1995.1) wird ergänzt:
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (G370)
GLASBRUCH G370
Kabinenverglasung von Zug- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
1. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bes
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (ZHSt16)
Schmelzwasser als versichert, die nicht durch zumutbare
Sorgfalt abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versi
Fahrerflucht - ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus
Fußgänger und Radfahrer Fahrerflucht begehen. Laut Gesetzgeber gilt § 4 StVO für "alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhange steht." Redaktion Keine
Im Geschäft - Feuerversicherung IG-F-99 (IG-F-99)
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-99)
1. In der Feuerversicherung gelten die in der Besonderen Bedingung 5
sowie in den Ergänzenden Bedingungen für die Im Geschäft-