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Stillstand MB43.1 (MB43.1)
MASCHINENBRUCH BESONDERE BEDINGUNG MB43.1
Stillstand
Bei einem nachgewiesenen ununterbrochenen Stillstand von mindestens einem Monat wird j
Unfallrente lebenslang (U936.1)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U936.1
Unfallrente lebenslang
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (AUVB) wir
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.1) (IG-F-03.1)
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03.1)
1. In der Feuerversicherung gelten die in der Besonderen Bedingung 5.3
sowie in den Ergänzenden Bedingungen für
Behördliche Auflagen (ZHF14)
FEUER ZHF14
BEHÖRDLICHE AUFLAGEN - MEHRKOSTEN
a) Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund gese
Im Geschäft - Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung IG-FBUZ-99 (IG-FBUZ-99)
ngsschäden, die als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der